Reichsstädte

Diese unterstehen alle dem Kaiser laut Verfassung. Als Reichsstände hatten die Reichsstädte aber auch besondere Pflichten gegenüber dem Kaiser. So hatten sie ihre Steuern direkt an ihn abzuführen mit dem Münzrecht und auf Verlangen Heerfolge zu leisten.

Für Reichsstädte mit Spielern gilt außerdem folgenes:

1. Reichsstädte können Handeln

2. Wohlstand geht an sie

3. Schutz des Kaisers

4. Finanzen vorzeigen (nur bei aktive)

5. Steuern direckt an den Kaiser (nur bei aktive, ansonsten automatisch an den Kaiser)

6. Ihr Regiment muß bei Bedarf dem Kaiser zur verfügung stehen

7. Alle Militärgebäude vom Kaiser zählen auch für die Reichsstädte

8. Ihnen steht nur Moderatorrechte zu

Außerdem bekommt der der Kaiser ist des HRRDN 27 Battalione seiner Wahl. Nation im Spiel ist egal muß aber eine Deutsche sein.