Reichserzkanzler

Reichserzkanzler

Die drei geistlichen Kurfürsten waren Erzkanzler (→Reichserzkanzler) für jeweils einen der drei Reichsteile:

  • der Erzbischof von Mainz für Deutschland - Archicancellarius per Germaniam,
  • der Erzbischof von Köln für Reichsitalien - Archicancellarius per Italiam,
  • der Erzbischof von Trier für Burgund (d. h. das 1033 ans Reich gefallenen Königreich Arelat an der Rhône mit der Hauptstadt Arles) - Archicancellarius per Galliam.

Funktionen in der frühen Neuzeit

Königswahl

Nach dem Tod eines Kaisers hatte der Erzkanzler für Germanien die Aufgabe, die Wahl eines neuen Königs oder Kaisers zu leiten. Er berief dazu die anderen Kurfürsten ein und legte den Sitzungsort und den Termin fest. Er übte also de facto neben den beiden Reichsvikaren die Reichsverweserschaft während der königs- oder kaiserlosen Zeit aus.

Leiter der Reichshofkanzlei

Wenn auch vom Kaiser zeitweise bestritten, ernannte der Reichserzkanzler für Germanien das Personal der Reichshofkanzlei mit dem Reichsvizekanzler an der Spitze. Alle Schreiben des Kaisers in seiner Funktion als Oberhaupt des Reiches wurden von der Kanzlei ausgefertigt und vom Reichserzkanzler, dem Reichsvizekanzler oder von dazu ernannten Vertretern gegengezeichnet. Neben der Ausfertigung von Urkunden und der Bewältigung des offiziellen Schriftverkehrs bewahrte die Reichshofkanzlei das Reichssiegel und führte das Reichsarchiv. Auch der Erlass der Reichskanzleiordnungen fiel in den Kompetenzbereich des Erzkanzlers.

Weitere Funktionen

Hinzu kamen weitere wichtige Funktionen. Dazu gehörte die Leitung des Kurfürstenkollegiums. Der Erzkanzler für Germanien hatte auch das Recht, das Reichskammergericht und den Reichshofrat zu visitieren. Ferner hatte er die Schutzgerechtigkeit über die Reichspost sowie weitere Befugnisse.

 

Fazit: Der Erzbischof von Mainz für Deutschland (oder auch Germanen) war der wichtigste die anderen verloren nach und nach ihre Bedeutung.