Der Herzog von Sachsen war Erzmarschall - Archimareschallus, Amtszeichen: zwei gekreuzte rote Schwerter (Reichsrennfahne).
Heiliges Römisches Reich
Das Amt des Marschalls war seit Otto I. eines der Erzämter und später mit der Kurwürde verbunden. In der Goldenen Bulle wird der Kurfürst von Sachsen als Reichs-Erzmarschall (Archimarescallus) benannt. Er war bei zeremoniellen Gelegenheiten der Träger des Reichsschwertes. Sein Amtszeichen, das er auch im Wappen führte, waren zwei gekreuzte rote Schwerter. Die Stellvertretung war erblich als Reichserbmarschall (Vicemarescallus) an die Grafen von Pappenheim gebunden. Waren beide Ämter im Hochmittelalter noch mit realer Funktion als Befehlshaber des gesamten Reichsaufgebots versehen, so hatten sie spätestens seit der Renaissance lediglich zeremonielle Aufgaben bei Kaiserkrönungen und Reichstagen zu erfüllen.
Als Generalissimus wurden im Dreißigjährigen Krieg Albrecht von Wallenstein als oberster General des Kaisers bezeichnet. In den Wahlkapitulationen der Kaiser des 17. Jahrhunderts sollte das Reichsheer, eine Kontingentarmee des Reiches neben den Armeen der Fürstentümer, von einem Reichs-General-Feldmarschall befehligt werden. Die Entscheidung, wem diese Ernennung zustehen sollte, lag beim Kaiser und dem Reichstag. Es wurden stets zwei Reichsgeneralfeldmarschalle bestellt, je einer aus dem katholischen und einer aus dem evangelischen Lager.[1] 1734 wurden auf Zeit vier Reichsgeneralfeldmarschalle ernannt.
Fazit: Der Erzmarschall führte das Reichsaufgebot mit dem Reichsschwert und der Reichsrennfahne bei der Veiteidigung des gesamtes Reiches.
Das militärische Aufgebot ist der Aufruf an alle Wehrfähigen eines Landes oder an einen bestimmten (definierten) Teil von ihnen zur Verteidigung ihres Landes.