Erzkämmerer

Erzkämmerer

Der Markgraf von Brandenburg war Erzkämmerer (→Kämmerer) - Archicamerarius, Amtszeichen: goldenes Reichszepter in blauem Feld.

Historische Bedeutung

Das Wort geht auf das Hof- und Klosteramt des Camerarius und das Erzamt des Archicamerarius zurück und stammt vom etymologisch lateinischen Begriff cameraKammer‘ (siehe dazu Kammerherr als Schlüsselverwalter der Gemächer), speziell ‚Schatzkammer‘, ab.[1]

Im Mittelalter wurde damit ein Bediensteter fürstlicher Höfe oder der Inhaber eines Klosteramts bezeichnet, im Sinne eines Finanzbeamten. Später verlor er diese Funktion an den Schatzmeister. Ursprünglich hatte der Kämmerer eines der alten Hofämter inne. Der Landeskämmerer war in einigen Gegenden eine obrigkeitliche Person, die für die herrschaftlichen Einnahmen einer ganzen Provinz verantwortlich war.

Heiliges Römisches Reich: Erzkämmerer

Die Erzkämmerer der römisch-deutschen Kaiser führten im Wappen das Reichsszepter. Bei einer Krönung trugen sie es dem neugekrönten König voran. Beim Krönungsmahl des Heiligen Römischen Reiches mussten sie außerdem dem König eine Schale Wasser und ein Tuch zum Händewaschen reichen. Diese symbolische Aufgabe wurde in späterer Zeit von Stellvertretern durchgeführt (siehe Erbamt). Der Erzkämmerer des Reiches war der Markgraf von Brandenburg.

 

Fazit: Der Kämmerer ist der Schatzmeister des gesamten Reiches. Er kann jederzeit meine Finanzen einfordern oder fragen wieviel Gulden das Staatsoberhaupt oder die Steuerkasse hat.