Finanzgesetzte
Finanzgesetzte
Finanzerweiterungsgesetz
3 DECEMBER 1451 - Die Kurfürsten
Das Finanzgesetz wurde leicht erweitert mit dem §3, und dem §4, .
Der Anlass zu diesen Veränderungen ist das zu viele ihre Finanzbilanzen nicht vorzeigen. Bei Fragen bitte an die Kurfürsten wenden.
Finanzgesetz:
Die Finanzen werden monatlich eingefordert. Dazu wird es ein Event geben.
1. Die Bilanzen müssen als Kommentar unter das Event geschrieben werden.
2. Sie müssen innerhalb von 24 Stunden am gewünschten Tag geschrieben und gepostet werden.
3. Wer an dem Tag wo sie verlangt werden nicht da ist hat Zeit sie vorher ab zu geben.
Strafgesetzregelung:
Folgende Strafen werden gehandhabt bei jemanden der aktiv ist und nicht die Finanzen vorgezeigt hat in der verlangten Zeit:
§1, Es wird ein Strafverfahren eingeleitet wo der Betreffende sie innerhalb von 8 Stunden vorzeigen muss.
§2, Erfolgt dies nicht muss er 10.000G zahlen und bekommt 1Tag Admin Entzug.
§3, Erfolgt dies nicht muss er weitere 5.000G zahlen und bekommt 2 Tage Admin Entzug.
§4, Erfolgt dies nicht wird der Kaiser mit dem Kurfürsten über eine beliebeige erweiterte Strafen reden und sie gegeben falls ausüben lassen.
Folgende Strafen werden gehandhabt bei jemand der inaktiv ist und nicht die Finanzen vorgerzeigt hat:
§1,, Es wird ein Strafverfahren eingeleitet er muss nach einem Tag nachdem
er wieder aktiv ist sie vorzeigen dann innerhalb von 6 Stunden dies
vorzeigen.
§2,, Erfolgt dies nicht oder er ist nicht wieder aktiv, nachdem die
abgemeldete Zeit abgelaufen ist ,wird nach einem Tag eine Summe von
10.000G verlangt und er kann von seinem Amt für eine gewisse Zeit
entbannt werden.Dazu wird mit den Kurfürsten und dem Kaiser
diskutiert.
gez. die Kurfürsten
Bankgesetz
1.Man kann alle 2 Wochen (14 Jahre) insgesamt eine Summe von höchsten 1 Millionen Gulden von der Bank abheben bzw. ein Darlehen in dieser Höhe fordern.
2.Auch die Bankbesitzer sind an Regel 1 gebunden,allerdings erhalten sie die Hälfte des Gewinnes der Bank( Zinsen,usw.) als Eigenkapital.
3.Eine Bank darf höchstens 10% Zinsen fordern.
4.Wenn das Kapital der Bank aufgebraucht ist,können keine Kredite vergeben werden oder von der Bank Geld abgehoben werden.
5.Jeder hat ein Recht auf ein Konto.
6.man darf in den 2 Wochen Geld nur von einer Bank abhebe/Darlehen fordern.
7.Banken dürfen während Kriegszeiten an Kriegsparteien kein Geld vergeben.
8.Sollte die Bank aufgelöst werden verfällt ihr Kapital.
9.Das oberste Staatsoberhaupt und der Gruppenleiter dürfen an Banken Privilegien vergeben oder sie einschränken.
Dies sind allgemeine Bankgesetze sollten Banken gegen sie verstoßen werden die Banken geschlossen,sollten Bankkunden betrügen erfolgen Strafzahlungen.
Zusatz
1.Um ein Auslandskonto/Darlehen einer Bank mit Sitz im Ausland zu eröffnen braucht man die Zustimmung des obersten Staatsoberhaupts.
2.Zinsen werden alle 2 Wochen fällig.